Beratung in der Sozialwirtschaft

Durch den Kostendruck in allen Bereichen der Sozialwirtschaft bzw. bei allen Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch sind die Träger immer stärker von außen gezwungen, die soziale Arbeit und die dahinterstehende Verwaltung so effektiv und effizient wie möglich zu gestalten. Eine solche Gestaltung hat stets zugleich die soziale Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und die professionelle, den Menschen zugewandte Beratung, Betreuung und Pflege an den Klientinnen und Klienten in den Blick zu nehmen. Unser Ziel ist es stets beide Aspekte aufzunehmen und einen Ausgleich zu finden.

Unsere Erfahrung zeigt: in der Regel haben unsere Mandanten eine Vorstellung oder zumindest eine Ahnung davon, was sich verändern müsste. Zuweilen gibt es unterschiedliche Interessen innerhalb der Organisation, die eine Veränderung verhindern oder es fehlt das Wissen bzw. die Erfahrung, wie eine tiefergreifende strukturelle wie wirtschaftliche Neuausrichtung durchgeführt werden kann.

Die Umsetzungsbegleitung startet mit einer Kurzanalyse der Situation bzw. der gemeinsamen Definition von Maßnahmen. Danach werden Verantwortungsbereiche und das Vorgehen abgestimmt. In der Folge werden durch uns gemeinsam die Maßnahmen umgesetzt. Das reicht von Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen bis hin zu Verhandlungen mit Vertragspartnern. Bei entsprechenden Voraussetzungen übernehmen wir dabei für eine bestimmte Zeit auch die organschaftliche Verantwortung – als Vorstand oder Geschäftsführer.

Offene Kommunikation und Transparenz sind wie in allen unseren Projekten Grundlage und Ziel unseres Handelns. Nur auf diese Weise kann aus unserer Sicht der häufig als schmerzhaft oder beängstigend erlebte Prozess der Veränderung nachhaltig erfolgreich umgesetzt werden. Mit der sprichwörtlich gewordenen, berühmten „Salami-Taktik“, also der Kommunikation und Umsetzung von kleinen Schritten, kann dies nicht gelingen. Nach der erfolgreichen Umsetzungsbegleitung übergeben wir die Aufgaben wieder an interne Stellen bei den Trägern. In manchen Fällen begleiten wir in der Gestalt eines Coachings unsere Mandanten über einen begrenzten Zeitraum weiter.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in der Sozialwirtschaft hat dazu geführt, dass die Organisationsstrukturen nachlaufend erweitert oder den gerade aktuellen Bedürfnissen angepasst wurden. Mit der Entwicklung hat sich auch das Selbstverständnis der Träger verändert. Dies führt nicht selten dazu, dass unterschiedliche Vorstellungen und Kulturen in einem Träger gepflegt werden, die eine nachhaltige Weiterentwicklung verhindern.

In der Organisationsberatung stehen sowohl die Strukturen, Prozesse als auch das Selbstverständnis eines Trägers im Fokus. Die Beratung beginnt in der Regel damit, dass die gelebten Strukturen und Prozesse analysiert werden. In einem zweiten Schritt werden in Workshops gemeinsam mit dem Mandanten Zielvorstellungen besprochen und festgelegt.

In diesen Prozess werden die unterschiedlichen Gremien der Träger mit ihren jeweils spezifischen Interessen einbezogen. Nur so kann eine gelingende Basis zur Definition von Maßnahmen und deren Umsetzung definiert werden. Über ein Organisationshandbuch lassen sich abschließend die dann veränderten Prozesse für alle Beteiligten fixieren. Selbstverständlich sind sie den Weiterentwicklungen anzupassen.

In der Regel verfügen die Träger der Sozialwirtschaft ab einer bestimmten Größe über ein umfangreiches Anlagevermögen. Dies gilt insbesondere für Träger von stationären Einrichtungen. Die Sanierung von Bestandsgebäuden oder der Neubau solcher Einrichtungen beansprucht – trotz externer Planungsleistung und Bauleitung – erhebliche Kapazitäten auf der Seite des Bauherrn. Bauen heißt vor allem eine große Anzahl von Entscheidungen mit unterschiedlicher Reichweite zu fällen.

Wir haben verschiedene Baumaßnahmen von Trägern begleitet und dabei den Schnittpunkt zwischen externen Planern bzw. Bauleitern und der Geschäftsleitung von Trägern übernommen. Diese Dienstleistungen reichen von Planungsgesprächen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme und je nach Bedarf zur Erstellung eines Mittelverwendungsnachweises. Dazwischen werden die bei einer Baumaßnahme gemeinsam mit den Planern und Bauleitern Entscheidungen diskutiert und bis zu Entscheidungsreife vorbereitet oder direkt vor Ort entschieden.

Dies betrifft sowohl die Planungsphase als auch die Bauphase selbst bis hin zur Organisation der Inbetriebnahme eines Gebäudes. Die beständige Begleitung sowie die Erfahrung aus der Begleitung verschiedener Bauvorhaben haben dazu geführt, dass sowohl Kosten als auch Zeitplan bei unseren Projekten im Rahmen gehalten werden konnten.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Planvolles Vorgehen gehört in dynamischen Umfeldern zur Kernaufgabe eines verantwortungsvollen Geschäftsführers. Neben der Unternehmensplanung zu Beginn einer Geschäftstätigkeit oder deren Weiterentwicklung (Businessplan) sind insbesondere die regelmäßigen jährlichen Planungen ein wichtiges internes und externes Steuerungs- und Kommunikationsinstrument. Hiermit sollen u.a. die verfolgten Ziele gesetzt und damit messbar gemacht werden. Insbesondere Stakeholder, wie Banken, erwarten, dass Planungen erstellt und auch regelmäßig überprüft werden.

Nach Umsetzung der Anforderungen von BASEL III in den Geschäftsbanken, haben sich die Anforderungen an die Kreditvergabe weiter verschärft. Zunehmend fordern Kreditinstitute als Grundlage einer Kreditentscheidung die zusätzliche Einschätzung eines externen Dritten zur Zukunftsfähigkeit der vorgelegten Geschäftskonzepte und Planungen. Die Geschäftskonzept- und Planungsplausibilisierung der perpuls gibt nicht nur den Finanzierungspartnern zusätzliche Sicherheit, sondern hilft als interner Lackmustest bei der Bewertung der weiteren Unternehmensentwicklung.

Unsere langjährigen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen lassen wir in die Erstellung der Gutachten zur Geschäftskonzept- und Planungsplausibilisierung einfließen, um nicht nur den Kreditinstituten, sondern auch dem beauftragenden Unternehmen einen echten Mehrwert zu schaffen.

Bei außergewöhnlichen und nicht standardisierten Konzepten und Planungen gehen wir auf die besonderen Bedürfnisse der Kreditinstitute und der Auftraggeber intensiv ein. Wir sehen unsere Aufgabe in der Schaffung transparenter Informationen für alle Beteiligten.

Sicherlich ist die Ansicht von Albert Einstein, dass „Planung den Zufall durch Irrtum ersetzt“ nicht von der Hand zu weisen. Aber gerade in der immer komplexer werdenden Welt mit disruptiven Einflüssen auf das Unternehmen ist ein planvolles Voranschreiten umso wichtiger. Eine Planung ist ein Kompass für das Management und ein Orientierungsplan für Stakeholder.

Planungsprozesse müssen dazu genutzt werden, sich und sein handeln regelmäßig zu hinterfragen und ggf. Änderungen anzustoßen.

Wir begleiten Sie bei den regelmäßigen Unternehmensplanungsprozessen, insbesondere auch bei Investitionsvorhaben. Wir erstellen eine transparente, nachvollziehbare voll integrierte Planung mit Ihren Buchhaltungsdaten als direkten Aufsatzpunkt und dokumentieren das Ergebnis in einem Bericht, der z.B. für Gespräche mit Kreditgebern oder anderen Stakeholdern, aber auch für Entscheidungen im Eigentümerkreis genutzt werden kann. 

Restrukturierung & Sanierungsberatung

In der heutigen hoch kompetitiven, globalisierten Welt gehören Krisen zum Lebenszyklus eines Unternehmens. Langfristig erfolgreiche Unternehmen gehen gestärkt aus der Bewältigung von internen und externen Krisen hervor. Die hohe Kunst des Managements liegt darin, sich abzeichnende Krisen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Allerdings ist dies in der täglichen Praxis häufig schwer umzusetzen. Die Krise kommt plötzlich und meist für die Beteiligten überraschend.

Ist ein Unternehmen in einer existenzbedrohenden Krise, gilt es schnellstmöglich den Kapitalgebern des Unternehmens Transparenz zur aktuellen Situation zu schaffen. Hierzu gehört neben der Aufbereitung der aktuellen finanzwirtschaftlichen Lage, die Analyse der Krisenursachen und das Aufzeigen von ersten Maßnahmen und Handlungsfeldern zur Krisenbewältigung.

Nur wenn alle Finanzierungspartner umfassend informiert sind, werden sie bereit sein, dem Unternehmen in schwierigen Zeiten beizustehen. Mit unserer strukturierten und qualifizierten Bestandsaufnahme gehen wir gemeinsam in das Gespräch mit den Kapitalgebern, um schnell gemeinsame Lösungsansätze zu diskutieren. Hieraus werden die ersten Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens und zur Krisenbewältigung definiert.

Unternehmen in einer Existenz bedrohenden Krise benötigen meiste frische Liquidität zur Krisenbewältigung. Hierfür müssen alle beteiligten Finanzierungspartner an einem Strang ziehen, um die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Ein in sich schlüssiges Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten ist Voraussetzung zur Schaffung eines gemeinsamen, einheitlichen Informationsstandes von Management und Kapitalgeber. Es ist die wesentliche Grundlage zur Verhandlung der erforderlichen Sanierungsbeiträge.

Ein Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten der perpuls lehnt sich an den Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) an. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsprüfern, die bei der Erstellung eines Gutachtens einem engen vorgegebenen Korsett folgen, erstellt die perpuls ein maßgeschneidertes Konzept, das die besonderen Bedürfnisse des Unternehmens und Anforderungen der Kapitalgeber in Umfang und Ausrichtung des Gutachtens widerspiegelt.

Wesentliche Bestandteile eines Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten sind die Vergangenheitsanalyse und die Analyse der Krisenursachen und daraus die Ableitung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und -beiträge. Diese werden abschließend in einer integrierten Unternehmensplanung zur Verdeutlichung der finanz- und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse abgebildet.

Im Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten beleuchtet perpuls neben den klassischen Sanierungsoptionen immer die Möglichkeit ein Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens nach ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) mit Hilfe eines Schutzschirms oder einer Eigenverwaltung zu sanieren. In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei komplizierten Gläubigerstrukturen, kann die Sanierung durch ein Verfahren nach ESUG von Vorteil sein.

Ist ein Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten erstellt und die Beiträge der Kapitalgeber und Stakeholder des Unternehmens vereinbart, gilt es die im Gutachten definierten Maßnahmen zügig und effektiv umzusetzen.

Die perpuls verfügt über langjährige Erfahrungen und vorzeigbare Erfolge in den Bereichen Personalanpassung und Sozialplanverhandlungen, Durchführung von Kostensenkungsprogrammen und Optimierung von Produktion und Fertigung. Allerdings ist der einseitige Fokus auf die Kostenseite nicht zielführend, wenn der Vertrieb und die Kunden vernachlässigt werden und der Umsatz einbricht. Unsere Expertise im Vertrieb sorgt dafür, dass auch hier die Sanierung gelingt.

Bei Ratingverschlechterungen, z.B. durch im Jahresabschluss ausgewiesene Verluste, benötigen Kreditgeber regelmäßig eine Dokumentation, dass das Unternehmen mit seiner verfolgten Strategie und seinem Geschäftsmodell weiterhin wettbewerbsfähig aufgestellt ist.

Mit einem Independent Business Review („IBR“) durch einen unabhängigen, fachkundigen Dritten, der Auskunft über die aktuelle wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gibt, können Sie professionell mit Ihren Kreditgebern auch in schwierigen Zeiten auf Augenhöhe verhandeln.

Der IBR gewährt ihren Kreditgebern z.B. die notwendige Transparenz, wenn die im Kreditvertrag vereinbarten Zusicherungen des Kreditnehmers (Covenants) gebrochen wurden bzw. drohen, in Zukunft zu brechen bzw. können Sie das weitere Vorgehen in einem Sanierungsverfahren anhand der Ergebnisse des IBR gemeinsam festlegen.

Ein IBR hat keinen festgelegten Inhalt oder Mindestanforderungen – im Gegensatz zu einem Sanierungsgutachten. Meist spricht man allerdings bei einem IBR von einem Sanierungsgutachten in Kurzform, da regelmäßig alle Fragestellungen, die auch bei der Gutachtenerstellung relevant sind, behandelt werden.

Unternehmenskrisen werden meist erst bei aufkommenden Zahlungsschwierigkeiten realisiert oder akzeptiert. Neben einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit rückt möglicherweise auch die Insolvenz des Unternehmens näher und der Handlungsspielraum wird durch gesetzliche Regeln und Pflichten begrenzt.

Für das verantwortliche Management ist es in Krisensituationen unerlässlich zu wissen, in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet und welche Handlungsoptionen bestehen bzw. was das Management ggf. zu tun hat.

Spätestens bei einsetzenden Zahlungsschwierigkeiten sollte das Management regelmäßig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens prüfen oder prüfen lassen. Wir unterstützen Sie hierbei und dokumentieren transparent das Ergebnis.

Befindet sich das Unternehmen in einer Absatz-/ Ertragskrise, so werden regelmäßig später Verluste realisiert. Im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten, insbesondere bei möglicherweise negativem Eigenkapital wird eine belastbare Fortführungsprognose benötigt. Hierzu ist das Management in der Krise aufgefordert, insbesondere auch um persönliche Haftungsrisiken von Geschäftsführung bzw. Vorstand zu vermeiden.

Wesentliches Element der Fortführungsprognose ist die Abbildung der möglichen Entwicklungspfade in einer integrierten kurz- und mittelfristigen Planung. Für die Fortführungsprognose werden nicht nur die möglichen Szenarien zur weiteren Unternehmensentwicklung kritisch beleuchtet, sondern auch die aktuelle Situation und die Krisenursachen aufgearbeitet.

Insolvenzberatung & Insolvenzbegleitung

Die Krise kommt plötzlich und für die Beteiligten überraschend: ein großer Kunde meldet Insolvenz an, obwohl man vor kurzem noch über neue Projekte gesprochen hat oder ein Großprojekt verzögert sich wegen neuer Auflagen der Behörden. Wirken die Gegenmaßnahmen des Managements nicht wie geplant und dreht sich die Spirale der negativen Botschaften weiter, kann das Unternehmen oft die sich verschärfende Krise nicht aus eigener Kraft bewältigen. Dann ist es an der Zeit, externe Fachleute hinzuzuziehen.

Die Insolvenz eines Unternehmens muss nicht zwingend das endgültige Aus bedeuten. Im Gegenteil kann diese, bei einer guten Vorbereitung und einem gesteuerten Verfahren, zum Neuanfang und zur nachhaltigen Sanierung des Unternehmens genutzt werden. Der Gesetzgeber hat gerade mit der Einführung des ESUG die Handlungsspielräume für die Sanierung erweitert. Mit dem Bereich der „Insolvenzberatung“ trägt die perpuls diesem Ansatz Rechnung und bietet Unternehmen, finanzierenden Banken, Investoren und Insolvenzverwaltern ein umfassendes betriebswirtschaftliches Beratungspaket an.

Bereits bei der Planung eines Insolvenzantrags muss häufig schon entschieden werden, welches Insolvenzverfahren angestrebt wird. Insbesondere bei einer geplanten Sanierung in Eigenverwaltung ist eine fundierte und lückenlose Bearbeitung des Insolvenzantrages für den Erfolg des späteren Verfahrens von entscheidender Bedeutung.

Wir haben in der Vergangenheit viele Insolvenzverfahren von Beginn an, bis hin zur Veräußerung oder Einstellung des Verfahrens, beratend begleitet. Entscheidend ist für die Beratung in dieser Phase, die möglichen Szenarien der verschiedenen Insolvenzverfahren zu kennen und deren wirtschaftliche Konsequenzen abschätzen zu können. Dabei spielen insbesondere die Erfahrungen, wie sich die unterschiedlichen Stakeholder voraussichtlich verhalten werden, eine wichtige Rolle. Nur so kann ein tragfähiges Konzept mit den entsprechenden Planungsprämissen und Handlungsmöglichkeiten erstellt werden.

Entscheidend für die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs in der wirtschaftlichen Krise bzw. in einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist ein belastbarer Ausblick auf das zukünftige operative Geschäft.

In der Fortführungs- und Liquiditätsplanung wird die Historie zielgerichtet aufgearbeitet und die aktuelle Ist-Situation des Unternehmens analysiert, um hieraus eine belastbare, zukunftsorientierte Planung für das operative Geschäft abzuleiten. Auf dieser Grundlage können die notwendigen Entscheidungen über die kurzfristige Betriebsfortführung, aber auch für die Zukunft des Unternehmens getroffen werden.

Eine rollierende Aktualisierung der Planungen bietet allen Beteiligten Transparenz und Sicherheit. Die Planungen können ergänzend als Grundlage und zur Steuerung einer späteren Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens genutzt werden.

Mit dem Insolvenzplan- bzw. Schutzschirmverfahren will der Gesetzgeber die Sanierung des Unternehmens durch ein entsprechendes Insolvenzverfahren unterstützen. Hierbei liegt der Fokus auf dem Erhalt des Unternehmens. Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung bildet hier die professionelle Erstellung des Insolvenzplans.

Für die Erstellung des Insolvenzplans ist es wesentlich, eng mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern zusammenzuarbeiten. Die Gläubiger nehmen – neben dem Insolvenzverwalter – eine entscheidende Rolle in der Annahme des Plans zur Entschuldung des Unternehmens ein. Die Gespräche und Verhandlungen im Vorfeld schaffen Transparenz und Sicherheit für die sehr heterogenen Gruppen von Gläubigern.

Ohne diese Vorabstimmungen können Einzelinteressen so in den Vordergrund rücken, dass der gesamte Plan scheitert. Entscheidend aber bleibt, dass die Planungsprämissen und damit die gesamte Planungsrechnung auf einer soliden Grundlage beruhen, um das zwischenzeitlich häufig verlorengegangene Vertrauen der Gläubiger zurück zu gewinnen.